Jeder muss sich selbst die Gewissensfrage stellen
Strafanzeige gegen brutalen Polizisten beim Polizeieinsatz vom 30.09.2010 im Schlosspark.
Wenn ein Polizist austickt, muss dieser auch juristisch belangt werden. Als Journalist war auch ich am 30.09.2010 gegen 10:00 Uhr im Stuttgarter Schlosspark. Ich habe mit ansehen müssen, wie friedliche Demonstranten von einem massiven Polizeiaufgebot regelrecht überrollt wurden. Ich habe nichts gesehen von steinewerfenden Jugendlichen, nichts von Flaschen die Polizisten entgegen geworfen wurden, nichts von jugendlichen Randalierern, die Polizeifahrzeugen die Reifen durchstochen haben.
Was ich allerdings gesehen habe, war ein unverhältnismäßiges Vorgehen der Polizei. Nun darf man keinesfalls alle Polizisten global verurteilen. Man darf dies genauso wenig, wie man Demonstranten nicht global als „Chaoten“ und „Randalierer“ verurteilen darf. Es gab auch Polizisten, die dem Einsatz mehr als kritisch gegenüber standen und „hinter vorgehaltener Hand“ von einem falschen Vorgehen der Polizei sprachen. Diesen Polizisten ist es vielleicht auch zu verdanken, dass nicht noch mehr Personen zu schaden gekommen sind. Nennen wir es einen passiven Widerstand durch zurückhaltendes Handeln.
Die Kehrseite der Medaille
Bekanntlich hat jede Medaille zwei Seiten. Leider hat es in den Reihen der Polizei auch Beamte, die entweder den eigenen persönlichen Frust im Privatleben am Donnerstag Luft gemacht haben, seelisch der Situation nicht gewachsen waren oder vielleicht sogar Freude daran haben, andere Menschen zu quälen. Lachende Beamte an den Steuerknüppeln der Wasserwerfer. Polizisten die aus der zweiten Reihe heraus mit Pfefferspays und Reizgas auf Augenhöhe gegen wehrlose Demonstranten vorgegangen sind. Beamte, die Demonstranten wie ein Stück totes Vieh „weggetragen“ haben. Beamte die weggetragenen Jugendlichen noch zusätzlich in den Rücken treten.
Jeder muss sich selbst die Gewissensfrage stellen
Jeder, ganz gleich ob Befürworter oder Gegner, Polizist oder Demonstrant, Politiker oder Bürger, jeder von uns hat die Pflicht sein eigenes Handel auch zu hinterfragen und sich selbst die Gewissensfrage zu stellen. Auch ich habe dies getan. Ich selbst habe mit angesehen, wie am Donnerstag um 12:08 Uhr ein Polizist ohne unmittelbare Gefahr „ausgetickt“ ist. Darüber berichtet hatte ich bereits in dem Artikel „Die Polizeilüge zu den Ereignissen am 30.09.2010 hinsichtlich Stuttgart 21“.
Ist es aber genug darüber zu berichten? Ist es genug einen Tag später mit anderen 100.000 Bürgern durch die Straßen von Stuttgart zu marschieren, um zu demonstrieren? Ist es genug mit Trillerpfeifen und Sprechchören den Rücktritt von Innenminister Rech zu fordern?
Strafanzeige
Ich für mich selbst hätte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren können, das Verhalten des von mir dokumentierten Beamten nicht anzuzeigen. Menschen, ganz gleich, ob mit oder ohne Uniform, die auf wehrlose Menschen einprügeln, müssen zur Verantwortung gezogen werden. Die eingereichte Anzeige hat die Nummer ST/1699799/2010. Nun werden wie so oft Menschen wieder zu Nummern. Ein wenig habe ich noch die Hoffnung, dass aus der Nummer wieder ein Mensch wird, ein Mensch, der sich sowohl innerhalb der Polizei selbst, aber auch vor einem rechtsstaatlichen Gericht zu verantworten hat und damit der Polizei im Gesamten wieder ein Gesicht gibt.
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